DEUTSCHER
BUNDESTAG - Ausschuss für Gesundheit
Ausschussdrucksache 779/14
Prof. Dr. Thomas Iftner, Abteilung Medizinische
Virologie, Sektion Experimentelle Virologie, Universität Tübingen
Stellungnahme zum Antrag der Bundestags-Fraktionen
SPD/Grüne
„Frauenspezifische Gesundheitsversorgung“
und CDU/CSU „Konkrete Gesundheitspolitik für Frauen“
Deutschland führt als
eines der wenigen Länder im gesamten europäischen Umfeld eine
jährliche Vorsorgeuntersuchung für das Gebärmutterhalskarzinom,
beginnend im Alter von 20 Jahren, durch. Trotzdem liegt sowohl die Inzidenz
(Fälle/100.000 Einwohner), als auch die Mortalitäts-rate aufgrund
des Gebärmutterhalskarzinoms in Deutschland höher als in vielen
europäischen Nachbarländern. Ein Grund dafür könnte
die niedrige Teilnahmerate der Frauen an der Früherkennung sein, die
nach Schätzungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für
die jährliche Vorsorgeuntersuchung für Gebärmutterhalskrebs
50 %, nach anderen Quellen zwischen 35-85%, und gemittelt über drei
Jahre 80% betragen soll. Nach Ansicht des Berufsverbandes der Frauenärzte
stammt die Mehrheit der Gebärmutterhalskrebsfälle aus der Gruppe
von Frauen, die an der Vorsorge nicht teilnehmen – konkrete Daten hierzu
liegen jedoch nicht vor. Ebenso ist durch das Fehlen eines einheitlichen
zentralen Krebsregisters eine sichere Beurteilung der Kosteneffektivität
des derzeitigen Früherkennungsprogrammes und von alternativen Screening-Methoden
nur bedingt möglich.
Es steht heute außer
Zweifel, daß eine andauernde (persistente) Infektion mit bestimmten
HPV-Typen (Hochrisiko-Typen) den Hauptrisikofaktor für die Entstehung
von Gebärmutterhalskrebs darstellt. Sowohl internationale als auch
nationale Studien konnten zeigen, daß die Sensitivität des Nachweises
von behandlungsbedürftigen Krebsvorstufen durch die Kombination des
herkömmlichen zytologischen Abstriches (PAP-Abstrich) mit der Testung
auf Hochrisiko-Humane Papillomviren entscheidend verbessert werden kann.
Ebenso kann durch das Eliminieren
von falsch-positiven PAP-Befunden bei einem gleichzeitig vorliegenden negativen
HPV-Befund die psychosoziale Belastung der Frauen verringert werden. Von
besonderem Wert ist das Vorliegen eines negativen zytologischen Befundes
und eines negativen HPV-Nachweises, da hier mit 99 %iger Sicherheit das
Vorliegen einer Krebsvorstufe ausgeschlossen werden kann. Inwiefern sich
solche doppelt negativen Befunde eignen, um das Erkrankungsrisiko prospektiv
abzuschätzen und somit die Möglichkeit bestünde für
diese Patientengruppe die Untersuchungsintervalle der Vorsorgeuntersuchung
zu verlängern, ist noch Gegenstand derzeitiger Untersuchungen.
Unbestritten ist jedoch
auch die Tatsache, daß der reine Nachweis von Humanen Papillomviren
nicht mit dem Nachweis einer Krebsvorstufe gleichzusetzen ist. Es ist zu
befürchten, daß bei einer generellen Einführung der HPV-Testung
im Rahmen der Früherkennung besonders Frauen in der jungen Bevölkerungsgruppe
im Alter von 20 – 30 Jahren, die eine hohe Durchseuchungsrate aufweisen,
aber auch ältere Frauen unnötig durch einen positiven HPV-Nachweis
beunruhigt werden, ohne daß eine behandlungsbedürftige Krebsvorstufe
vorliegt. Eine gezielte und sachgerechte Aufklärung der Bevölkerung
und der behandelnden Ärzte zu dieser Thematik ist daher dringend notwendig.
Derzeit kann der generelle
Einsatz des HPV-Testes in der Vorsorgeuntersuchung nicht empfohlen werden,
da keine klaren Richtlinien zum weiteren Vorgehen bei positivem HPV-Befund
und gleichzeitig negativem zytologischem Befund gegeben werden können.
Eine Erstellung von Richtlinien ist erst möglich, wenn ausreichende
Daten über die Dauer und den Verlauf von transienten HPV-Infektionen
bzw. über den negativen Vorhersagewert (Dauer des Schutzes) eines
negativen HPV-Testes bei gleichzeitig negativer Zytologie über einen
Zeitraum von mindestens 5 Jahren vorliegen. Studien zur Erfassung solcher
Daten, werden zur Zeit mit großen Fallzahlen in Deutschland und im
europäischen Raum durchgeführt und Ergebnisse sind in ca. 4 Jahren
zu erwarten.
Bereits jetzt kann aber
die zusätzliche HPV-Testung von unklaren und von positiven zytologischen
Befunden empfohlen werden, um falsch positive oder wiederholt unklare falsch-positive
zytologische Befunde, die evtl. zu einer Übertherapie bzw. auch zu
einer unnötigen psychosozialen Belastung der Frauen und Familien führen
könnten, aufzu-decken. Ebenso ist der HPV-Test zuverlässiger
und kosteneffizienter als die bisherige zytologische Untersuchung für
die Verlaufskontrolle nach der Therapie einer schwergradigen Krebsvorstufe.
Konkretes Ziel muss es erstens
sein, die bisherige Teilnahmerate der Frauen am Vorsorgeprogramm genauer
zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen eine möglichst große
Beteiligung aller relevanten Altersgruppen zu erreichen. Die damit verbundene
erhöhte Belastung der Vorsorge-Organe könnte einerseits durch
die Eliminierung falsch-positiver zytologischer Befunde mittels HPV-Nachtestung
und möglicherweise durch eine Verlängerung des Untersuchungsintervalles
auf 2-3 Jahre ausgeglichen werden. Zweitens kann durch eine verbesserte
Organisation der Krebsfrüherkennungsuntersuchung und Maßnahmen
zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung die Inzidenz und
auch die Mortalitätsrate durch das Gebärmutterhalskarzinom, wie
in europäischen Nachbarländern durch entsprechende Maßnahmen
bewiesen wurde, in relativ kurzer Zeit deutlich gesenkt werden. Drittens
sollte die Aufnahme des HPV-Testes in die gesetzliche Krebsfrüherkennung
für Frauen ab dem 30. Lebensjahr, sowie die Güte des HPV-Tests
unter Routinebedingungen in der Primär-Vorsorgeuntersuchung in entsprechend
großen randomisierten Studien geprüft werden. Zeigen diese Modellprojekte,
daß prospektiv das Erkrankungsrisiko nach einem negativen HPV-Test
über einen langen Zeitraum sehr gering ist, könnte ein risiko-adaptiertes
Krebsfrüherkennungsprogramm kosteneffektiv zu einer langfristigen
Reduktion der Häufigkeit und der Sterberate durch das Gebärmutterhalskarzinom
in Deutschland führen.
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